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Kontenklärungsanträge der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn das Beitragskonto des Rentenversicherungsträgers lückenhaft ist ist eine sogenannte Kontenklärung erforderlich. Eine Kontenklärung erfolgt entweder auf Aufforderung durch den Rentenversicherungsträger oder auf Ihren eigenen Wunsch.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Rentenversicherungsverlauf
  • Sämtliche Beitragsnachweise zur deutschen und evtl. ausländischen Rentenversicherung
  • Nachweise über Arbeitslosengeldbezug
  • Nachweise über Krankengeldbezug
  • Nachweise über Anrechnungszeiten (z.B. Schul- oder Studienbescheinigungen, evtl. auch Zeugnisse)
  • Nachweis über eine evtl. Berufsausbildung
  • Geburtsurkuden aller Kinder
  • Bundespersonalausweis / Reisepass

Sind Formulare auszufüllen?

Ja. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Persönliches Erscheinen erforderlich?

Ja, oder das eines Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht, sofern dieser Auskünfte zum Berufsleben oder über das Versicherungsverhältnisses des Versicherten geben kann.

Kosten?

Es entstehen keine Kosten.

Dauer?

Je nach Sachlage zwischen 30 und 90 Minuten.

Weitere Auskünfte?

Sprechen sie uns bitte an, wir helfen gerne weiter.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Franz Telefon: 0 21 54 / 949-804 E-Mail senden