Willich & ich
Inhalt
Hilfe zur Pflege
Menschen, die wegen einer körperlich, geistig und/oder seelisch Behinderung Hilfe bedürfen, haben unter bestimmen Voraussetzungen einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Diese bedarfsorientierte Sozialleistung umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege.
Für Personen, die pflegeversichert sind, ist jedoch zunächst die Pflegekasse zuständig, da Sozialhilfe nur nachrangig gewährt wird.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten für das Team SGV:
Montag bis Mittwoch
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Mittwoch zusätzlich
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr