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Hilfe zur Pflege

Menschen, die wegen einer körperlich, geistig und/oder seelisch Behinderung Hilfe bedürfen, haben unter bestimmen Voraussetzungen einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Diese bedarfsorientierte Sozialleistung umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege.

Für Personen, die pflegeversichert sind, ist jedoch zunächst die Pflegekasse zuständig, da Sozialhilfe nur nachrangig gewährt wird.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten für das Team SGV:
Montag bis Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Es hilft Ihnen weiter

Frau Frantzen Telefon: 0 21 56 / 949-810 E-Mail senden
Frau Loheide-Niesmann Telefon: 0 21 54/949-809 E-Mail senden