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Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften den Lebensunterhalt sicherstellen können.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur denjenigen zu, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften sonst keine Leistungen erhalten - also weder Arbeitslosengeld 2 (als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren ) noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (als 65-Jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte). Arbeitslosengeld 2 und Grundsicherungsleistungen gehen also vor.

Regelsätze decken den Bedarf

Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelsätzen berechnet. Der Regelsatz soll die Kosten des Lebensunterhalts decken (Ernährung, Körperpflege, Wäsche, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Energiekosten, Kleidung, Elektrogeräte, Möbel, Bettwäsche, Hausrat, Gardinen, den schulischen Bedarf von Kindern, Renovierungskosten, Telefongebühren u.ä.). Neben den Regelsätzen werden angemessene Miet- und Heizungskosten gezahlt.

Daneben können einmalige Beihilfen nur für

  • die Erstausstattung der Wohnung
  • die Erstausstattung von Bekleidung einschl. bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten

gewährt werden.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Teams SGV:
Montag bis Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Es hilft Ihnen weiter

Frau Frantzen Buchstabenkreis E - I Telefon: 0 21 56 / 949-810 E-Mail senden
Frau Loheide-Niesmann Buchstabenkreis A - D Telefon: 0 21 54/949-809 E-Mail senden
Herr Maaßen Buchstabenkreis K + L Telefon: 0 21 54 / 949-807 E-Mail senden
Frau Hannen Buchstabe S Telefon: 0 21 54 / 949-815 E-Mail senden
Frau Breyers Buchstabenkreis P - R, T, Y Telefon: 0 21 54/949-824 E-Mail senden