Stadt Willich

Willich & ich

Inhalt

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten.

Bitte beachten Sie, dass zwischen zwei verschiedenen Parkerleichterungen (Ausweisen) unterschieden wird:

Im Folgenden wird ausschließlich die Parkerleichterung für Schwerbehinderte (blau) behandelt. Hinweise zum Schwerbehinderten-Parkausweis (orange) finden Sie hier.

Wer kann einen blauen Schwerbehinderten-Parkausweis erhalten:

  1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal „aG" im Schwerbehindertenausweis)
  2. Blinde Menschen (Merkmal „bl" im Schwerbehindertenausweis)
  3. Menschen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen) oder Phokomelie (Hände beziehungsweise Füße setzen unmittelbar an Schultern und/oder Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Daneben kann unter Umständen in folgenden Fällen ein vorläufiger oder vorübergehender blauer Schwerbehinderten-Parkausweis ausgestellt werden:

  • 4. Für Personen, die aufgrund einer Erkrankung vorübergehend für einen absehbaren Zeitraum als außergewöhnlich gehbehindert oder blind anzusehen sind (zum Beispiel nach Operationen).
  • 5. Für Personen, die erstmals einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt haben oder deren Schwerbehinderten-Antrag in einem laufenden Verwaltungsverfahren anhängig ist (zum Beispiel, weil ein Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt, ein Einspruch gegen die Entscheidung des Versorgungsamtes eingelegt oder Klage beim Sozialgericht eingereicht wurde).

Wie und wo beantrage ich den Schwerbehinderten-Parkausweis?

Den Schwerbehinderten-Parkausweis können Sie beim Geschäftsbereich Landschaft und Straßen - Team Straßenverkehr - im Technischen Rathaus in Neersen, Rothweg 2, persönlich (eine vorherige Terminabsprache ist empfehlenswert, Kontaktdaten stehen am Ende der Seite), durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich beantragen. Daneben können Sie sich auch an alle Stadtteilbüros (Willich, Schiefbahn, Anrath, Neersen) wenden.

Am Seitenende finden Sie einen Link, über den Sie das Formular auch in elektronischer Form aufrufen können.

Sie können den Ausweis in Willich nur beantragen, wenn Sie in Willich gemeldet und wohnhaft sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • (aktuelles) Passbild
  • den gültigen Schwerbehinderten-Ausweis des Versorgungsamtes (mit dem Merkmal "aG" oder "bl")
  • im Fall von Nr. 4 ein aktuelles ärztliches Attest, in welchem bescheinigt wird, dass die betreffende Person "aus gesundheitlichen Gründen als außergewöhnlich gehbehindert beziehungsweise blind anzusehen ist"; daneben muss auch die voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Einschränkung vom Arzt aufgeführt sein. (Am Ende der Seite können Sie sich ein Formular für die ärztliche Bescheinigung als PDF-Datei ausdrucken oder speichern)
  • im Fall von Nr. 5 ein Nachweis über das anhängige Verfahren (z.B. Eingangsanzeige des Versorgungsamtes)

Sollte der Antrag durch eine andere Person als den Berechtigten/die Berechtigte selbst gestellt werden, muss noch eine aktuelle Vollmacht mit Kopie des Personalausweises des Berechtigten/der Berechtigten vorgelegt werden.

Wozu berechtigt der blaue Parkausweis?

Mit dem blauen Schwerbehinderten-Parkausweis können Sie bundesweit auf den Parkplätzen parken, die durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrer-Symbol" gekennzeichnet sind.

Der Parkausweis berechtigt außerdem in Deutschland dazu:

  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, an den Parken erlaubt ist, wo jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden zu parken,
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,
  • sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Daneben gibt es EU-weit weitere landesspezifische Erleichterungen.

Legen Sie den blauen Schwerbehinderten-Parkausweis gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres PKW.

Ein Auslegen nur des Schwerbehinderten-Ausweises vom Versorgungsamt berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen!

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Der Parkausweis wird auf längstens fünf Jahre ausgestellt und gilt innerhalb der Europäischen Union.

Gebühren

Diese Leistung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Straßenverkehrsordnung