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Inhalt

Beglaubigungen in Sozialversicherungsangelegenheiten

Wenn der Rentenversicherungsträger Beweisunterlagen und/oder Urkunden benötigt, um eine Leistung festzustellen oder rentenrechtliche Zeiten anzuerkennen zu können. In diesem Fall ist eine beglaubigte Fotokopie des jeweiligen Originals ausreichend.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Original des jeweiligen Schriftstücks. Eventuell Anforderungsschreiben des Rentenversicherungsträgers.

Persönliches Erscheinen

Ist nicht erforderlich.

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Bearbeitungsdauer

Je nach Anzahl der Beglaubigungen.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Franz Telefon: 0 21 54 / 949-804 E-Mail senden