Willich & ich
Inhalt
Beglaubigungen in Sozialversicherungsangelegenheiten
Wenn der Rentenversicherungsträger Beweisunterlagen und/oder Urkunden benötigt, um eine Leistung festzustellen oder rentenrechtliche Zeiten anzuerkennen zu können. In diesem Fall ist eine beglaubigte Fotokopie des jeweiligen Originals ausreichend.
Welche Unterlagen werden gebraucht?
Original des jeweiligen Schriftstücks. Eventuell Anforderungsschreiben des Rentenversicherungsträgers.
Persönliches Erscheinen
Ist nicht erforderlich.
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Bearbeitungsdauer
Je nach Anzahl der Beglaubigungen.