Stadt Willich

Bauen & Umwelt

Inhalt

Bauvoranfrage

Bevor ein Bauantrag eingereicht wird, kann zu Fragen des Bauvorhabens ein so genannter Vorbescheid beantragt werden. Es handelt sich um die Beantragung einer verbindlichen schriftlichen behördlichen Zusage, dass bestimmte Planungsabsichten mit einem darauf folgenden Bauantrag genehmigt werden.

Ein Vorbescheid kommt nicht nur zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens in Betracht (so genannte Bebauungsgenehmigung). Durch ihn kann auch über bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen, insbesondere die Einhaltung bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften, entschieden werden.

Keine Berechtigung zum Baubeginn, aber Planungssicherheit

Der Vorbescheid berechtigt nicht zum Baubeginn oder Nutzungsbeginn, lässt aber im Vorgriff auf einen späteren Bauantrag einzelne Planungspunkte klären und gibt ähnlich einer Baugenehmigung für die Zeit seiner Geltungsdauer Planungs- und Investitionssicherheit.