Stadt Willich

Bauen & Umwelt

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Bauüberwachung und Bauabnahme

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben unterliegen in der Zeit der Bauausführung der Bauüberwachung. Unter Bauüberwachung, auch Baukontrolle genannt, ist die Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Anforderungen beim

  • Errichten,
  • Umbauen,
  • Beseitigen oder
  • Unterhalten

baulicher Anlagen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu verstehen.

Die Bauaufsicht besichtigt genehmigte Baumaßnahmen stichprobenhaft oder regelmäßig, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden. In der Regel finden mindestens zwei Bauzustandsbesichtigungen durch die Bauaufsicht statt, und zwar nach der Fertigstellung des Rohbaus und nach der abschließenden Fertigstellung.

Das Verfahren gliedert sich wie folgt:

Baubeginnanzeige

Der Beginn der Bauphase ist durch die Baubeginnanzeige einzuleiten, die jeder Baugenehmigung beigefügt ist. Das Formular finden Sie am Seitenende.

Anzeige der Rohbaufertigstellung

Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen, um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen. Das Formular finden Sie am Seitenende. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Bauaufsicht die Bescheinigung über das Ergebnis der Besichtigung zusenden.

Anzeige der abschließenden Fertigstellung

Die Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen, um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen. Das Formular steht Ihnen am Seitenende zur Verfügung. Die Behörde prüft die Übereinstimmung der wesentlichen Bauteile mit der Baugenehmigung und mit den geltenden Bestimmungen. Erst wenn Ihr Bauvorhaben ordnungsgemäß fertiggestellt und sicher zu benutzen ist, dürfen Sie einziehen. Mit der Versendung der Bescheinigung über die abschließende Fertigstellung wird das Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsicht abgeschlossen.

Was gilt für genehmigungsfreie Wohngebäude?

Bei den genehmigungsfreien Wohngebäuden brauchen Sie den Baubeginn und die Fertigstellung Ihres Vorhabens lediglich anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Bauüberwachung und die Bauzustandsbesichtigung ergeben sich aus

  • § 74 Absatz 7 Bauordnung NRW,
  • § 83 Bauordnung NRW und
  • § 84 Bauordnung NRW.

Was kostet es?

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren sind

  • das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und
  • die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AvwGebO).

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und der Bauweise des Bauvorhabens, bei Nutzungsänderungen nach der Fläche, die umgenutzt werden soll.