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Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht definiert nicht nur den Begriff der baulichen Anlagen, sondern enthält auch grundsätzliche Anforderungen baukonstruktiver, baugestalterischer sowie brand- und sicherheitstechnischer Art an Bauwerke und Baustoffe.

Das Bauordnungsrecht regelt, wie gebaut werden darf

Außerdem regelt es die Grundlage des Genehmigungsverfahrens sowie die Sicherheit und Ordnung des Bauvorganges.

Vereinfacht erklärt kann man also sagen: Das Bauordnungsrecht regelt, wie gebaut werden darf.

Das Bauordnungsrecht umfasst eine Vielzahl von Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden.Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dürfte in diesem Zusammenhang eine der wesentlichsten Vorschriften sein. Worum es inhaltlich geht zeigen schon die ersten Worte der Bauordnung:

Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.

Weiter heißt es:

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht (zum Beispiel Container oder Wohnwagen) oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

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Lassen Sie sich von dieser knappen Darstellung einer trockenen rechtlichen Materie nicht beirren. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.