Stadt Willich

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Baulastenverzeichnis

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer bei der Bauaufsichtsbehörde unterzeichnet.

Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich betreffend seines Grundstückes, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.

Baulasten sind oftmals erforderlich, um rechtliche Hindernisse für die Genehmigung eines Bauantrages oder die Genehmigung einer Grundstücksteilung ausräumen zu können.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zuvor nach Baulasten zu erkundigen.

Beispiele für typische Baulasten

  • Übernahme einer fehlenden Abstandfläche auf das Nachbargrundstück
  • Sicherung eines notwendigen PKW-Stellplatzes auf einem fremden Grundstück
  • Erklärung beider Grundstücksnachbarn, dass eine bestimmte bauliche Anlage als gemeinsamer Bauteil angesehen wird, wie eine gemeinsame Terrassentrennwand
  • Übernahme einer fehlenden Zufahrt über ein Nachbargrundstück

Eintrag in das Baulastenverzeichnis

Über alle abgegebenen Baulasten zu Grundstücken im Stadtgebiet Willich wird bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Willich ein Baulastenverzeichnis geführt. Das Baulastenverzeichnis darf nicht mit dem Grundbuch, das beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführt wird, verwechselt werden. Im Einzelfall ist es möglich, dass notwendige Erklärungen im Baulastenverzeichnis und im Grundbuch eingetragen werden müssen.

Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.

Wer bekommt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis?

In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn:

  • Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
  • Sie ein Grundstück erwerben möchten,
  • ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen. Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Antrag auf Eintragung der Baulast.Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Das Formular können Sie am Seitenende herunterladen.
  • Aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstückes, der nicht älter als ein halbes Jahr alt sein darf. Einen unbeglaubigten Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes Krefeld.
  • Lagepläne mit Darstellung des Baulasterfordernisses in vierfacher Ausfertigung. Im Regelfall werden Lagepläne zur Darstellung der Baulasterfordernisse von Vermessern erstellt. Bei Flächenbaulasten ist zwingend ein amtlicher Lageplan mit Darstellung des Baulasterfordernisses, angefertigt vom einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, vorzulegen.
  • Handelsregisterauszug bei Firmen. Den Handelsregisterauszug für Ihre Firma können Sie beim Amtsgericht Krefeld beantragen.

Wie lange dauert es?

In der Regel können Sie von einer einwöchigen Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Baulast ausgehen. Nach Einreichen der Unterlagen wird die Baulastübernahmeerklärung durch die Bauaufsichtsbehörde vorbereitet, und Sie werden angeschrieben, um einen Unterzeichnungstermin zu vereinbaren. Danach erfolgt das formelle Eintragungsverfahren der Baulast.

Was kostet es?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

  • Die Eintragung einer Baulast kostet zwischen 50 Euro und 250 Euro.
  • Die Löschung einer Baulast kostet 50 Euro.
  • Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostet bei vorhandenen Baulasten je Grundstück mindestens 50 Euro jedoch höchstens 150 Euro.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für Baulasten ist § 85 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.