Stadt Willich

Bauen & Umwelt

Inhalt

Baugenehmigung

Die Errichtung, Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig. In einigen Fällen (sogenannte Genehmigungsfreistellung) können Wohnhäuser ohne Baugenehmigung errichtet werden,

  • wenn sie im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen,
  • die Erschließung gesichert ist
  • und sie in allen Punkten den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes entsprechen.

Unterlagen beim Bauaufsichtsamt vorlegen

Der Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist dem Bauaufsichtsamt vorzulegen. Mit den Bauarbeiten darf natürlich erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung schriftlich erteilt worden ist.

Genehmigungsfreistellung

In Fällen der Genehmigungsfreistellung kann mit dem Bau begonnen werden, wenn die Stadt nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Bauen: Nicht ohne den grünen oder roten Punkt

Die Errichtung baulicher Anlagen ohne das vom Bauaufsichtsamt ausgestellte Baustellenschild (grüner oder roter Punkt) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Außerdem besteht das Risiko, dass eine begonnene oder schon ausgeführte bauliche Anlage nicht nachträglich genehmigt werden kann und deshalb wieder beseitigt werden muss.

Die Bauberatung hilft und unterstützt

Bei Zweifelsfragen kann eine Bauvoranfrage gestellt werden, mit der grundsätzliche Fragen über die Zulässigkeit einer Bebauung im Vorfeld abgeklärt werden.

Im Zweifel kann vorher telefonisch oder persönlich Kontakt mit der Bauberatung aufgenommen werden. In vielen Fällen ist über ein Gespräch auf unkomplizierte Art und Weise eine Lösung oder zumindest ein Lösungsvorschlag zu erwarten.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Köppen Telefon: 0 21 56 / 949-361 E-Mail senden
Herrn Koczula Telefon: 0 21 56 / 949-273 E-Mail senden